Für den Lußhardtwald sind weitere Rodungen und die Zerschneidung des Gebietes zu befürchten Mit dem Kapazitätsausbau auf dieser Strecke soll die Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene erreicht werden. Es ist zukünftig mit einem deutlich zunehmenden Schienenverkehrsaufkommen und damit einer zunehmenden Lärmbelastung zu rechnen.
Rechtlich bindende Vorschriften zum Abstand von Schienenverkehrsanlagen zu Gebieten mit Wohnbebauung gibt es nicht. Es sind aber die spezifischen Grenzwerte des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes einzuhalten; dies wird dann im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch Gutachten überprüft.