Risiken

Gefahren für Grund- und Trinkwasser

Die  geplanten Anlagen würden mitten im Wasserschutzgebiet stehen, welches südwestlich von St.Leon beginnt und vom Kriegbach in Kirrlach, der Landstraße L555 im Süden und der Autobahn A5 begrenzt wird. Dies ist unsere einzige Trinkwasserversorgung. Im Notfall könnten keine anderen Anbieter als kurzfristige Reaktion die benötigten Mengen in die Haushate liefern (RNZ vom 18.07.2019).

Die Windkraftanlage wird geplant im Wasserschutzgebiet des Wassergewinnugszweckbverandes der Gemeinden:

  • St. Leon-Rot
  • Malsch
  • Mühlhausen
  • Rauenberg

Aus den 5 vorhandenen Brunnen und einem 6. Brunnen der in Planung und mittlerweile genehmigt ist, werden 35.000 Menschen sowie Gewerbe- und Industriebetriebe mit Trinkwasser versorgt !
Zum geplanten Brunnen 6 wäre eine Windkraftanlage nur 500m entfernt !
Der Wassergewinnungszweckverband Hardtwald übt Kritik, daß sich die Anlagen negativ auf das Grundwasser auswirken könnten (RNZ vom 21.7.2019) !

Das Gefährdungspotential ergibt sich aus folgenden Themen:

  • Leckagen (Austreten von Flüssigkeiten durch Lecks)
  • Havarien (Schaden an einer größeren technischen Anlage)
  • Brand
  • Kollaps der Windenergieanlage
  • Die wassergefährdenden Stoffe sind u.a. Getriebeöl und Kühlmittel

Der Windpark und alle damit einhergehenden Bau- und Instandhaltungsarbeiten kann sich auch nachhaltig auf die Grundwasserqualität auswirken.

Gefahren für die Tierwelt

Im Lußhardtwald im Einzugsgebiet der geplanten Windkraftanlagen befindet sich eine Vielzahl von Fledermauskolonien und ein Rotmilanhorst. Zudem ist der Rheingraben ein Vogelzuggebiet.
Es ist zu erwarten, dass viele Tiere den Rotoren der geplanten 10 Windkraftanlagen mit einem Rotorduchmesser von 150 Metern zum Opfer fallen.

Zu erwarten ist auch, dass die Schallimissionen der geplanten Windkraftanlagen auch Auswirkungen auf die Wildtier- und Insektenpopulation haben werden.

Sicherheit

Immer wieder kommt es zu Bränden und Havarien an Windkraftanlagen, alleine in den Jahren 2015 bis 2018 gab es mind. 70 Zwischenfälle (ohne offshore)!

Dabei kam es in diesen vier Jahren zu
– 31 Bränden
– 25 Gondel- bzw. Rotorblatt Abwürfen
– Ölaustritt, das Öl wurde durch die Rotorblätter weiträumig in der Umgebung verteilt!

Windkraftanlagen können von unseren Feuerwehren nicht gelöscht werden. Die Feuerwehren können nur herabfallende brennende Teile am Boden löschen und über Tage hinweg die Anlage „kontrolliert“ abbrennen lassen.
Die immer häufiger bestehenden Trockenheit in den Wäldern macht dies umso gefährlicher.

Umweltverschmutzung

Gefahren für die Umwelt ergeben sich von Windkraftanlagen durch den Abrieb an den Rotorblättern (Mikroplastik, Verbundfasern) und durch mögliche Ölverschmutzungen bei Havarien oder Schäden an den Gondeln.  In einer WEA befinden sich mehrere hundert Liter Getriebe- und/oder Hydrauliköl.

Schallimissionen

„Als Lärm bezeichnet man Schall, den ein Mensch als unerwünscht, störend oder belästigend empfindet.“

Bereits Lärmpegel ab 30 dB(A) (Flüstern), können – abhängig von der individuellen Empfindsamkeit einer Person – den Schlaf und die geistige und körperliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, wenn er permanent vorhanden ist.
Geräusche verkürzen die wichtige sog. REM-Phase während des Schlafs, so dass die Erholungsphase eingeschränkt ist. Dazu kommen Kopfschmerzen, Gereiztheit, Schlafprobleme

Bis 35 dB(A) soll von Wirsol geschätzt bei den Dörfern ankommen

Ab 35 dB(A) (Ventilator) können psychische Beeinträchtigung durch das Gefühl der Belästigung, Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten eintreten.

Hier liegt ein Wohngebiet in St.Leon und das Neubaugebiet in Kronau

Ab 45 dB(A) (Zimmerlautstärke) scheiden schlafende Personen vermehrt Stresshormone aus.
Je länger und stärker die Beschallung, desto kürzer die REM-Phase und desto länger benötigt man um einzuschlafen. Erhöhtes Bluthochdruck- und Herzinfarktrisiko (schon bei 40 dB !)

Hier liegt in Kronau Fam. Vocke, das neue Penny-Logisitkzentrum und die geplante Rettungswache.

Länger andauernder Lärm kann beispielsweise zu folgenden Beschwerden und Reaktionen führen:

  • Erhöhtes Bluthochdruck- und Herzinfarktrisiko
  • Gehörschäden, Hörermüdung, Tinnitus
  • Verminderte Durchblutung
  • Kommunikations-, Lern- und Konzentrationsstörungen
  • Beeinträchtigte Leistungsfähigkeit
  • Beeinträchtigung im sozialen Verhalten, zum Beispiel durch erhöhte Aggressivität
  • Hormonelle Reaktionen: Nicht nur dauerhafte, auch kurzfristige Lärmbelastung kann die verstärkte Ausschüttung von Hormonen wie Adrenalin, Noradrenalin und Cortisol zur Folge haben, welche den Stoffwechsel beeinflussen können.
  • Psychische Beeinträchtigung durch das Gefühl der Belästigung
  • Erhöhtes Unfallrisiko

Kinder können Angstsymptome entwickeln, so zum Beispiel eine erhöhte Schreckhaftigkeit. Zudem kann Lärm die Artikulation und Sprache stören sowie die intellektuelle Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.

All diese bisher genannten möglichen Beeinträchtigungen beziehen sich auf den für Menschen hörbaren Schall der ca. im Intervall zwischen 20 und 20.000 Hz liegt.
Der Frequenzbereich zwischen 0 und 20 Hz wird als Infraschall bezeichnet; dieser wird bei der Beurteilung der Belastung durch Schallimissionen von Windenergieanlagen (gem. TA Lärm) nicht betrachtet. Es gibt jedoch mittlerweile wissenschaftliche Untersuchungen, die zu dem Ergebnis kommen, dass auch der Schall unterhalb der menschlichen Hörgrenze Auswirkungen auf den Organismus von Menschen und Tieren hat. So wie man Ultraviolettlicht nicht sehen kann, aber sehr wohl einen Sonnenbrand davon bekommen kann.

Beeinträchtigung des Luß-hardtwaldes als Naher-holungsgebiet

Die Qualität und Nutzbarkeit des Lußhardtwaldes als Naherholungsgebiet wird stark eingeschränkt.

  • Für die Windräder selbst, Zufahrtswege und sonstige Infrastruktur wird gesunder Wald gerodet und der Boden verdichtet.
  • Wie beschaulich ein Waldspaziergang im Einzugsbereicht von Windenergieanlagen dieser Größe ist mag jeder selbst beurteilen.
  •  Zudem gibt es die Gefahr von Eisabwurf von den Windenergieanlagen:
    • Die Betreiber machen es sich einfach: es wird ein Schild aufgestellt und darauf hingewiesen, dass das Betreten auf eigene Gefahr erfolgt. Eine Haftung des Betreibers wird ausgeschlossen.
    • Der Gefährdungsbereich einer Windenergie-anlage wird gemäß TÜV Nord ermittelt als
      1,5 x (Rotordurchmesser + Nabenhöhe). Für die geplanten Anlagen ergibt das 1,5 x (149m+164m) = 469,5m zu möglichen Schutzobjekten (z.B. Waldwege).
    • Der Hersteller Nordex weist daraufhin, das Eisabwurf im Temperaturbereich von +5 bis -10 Grad möglich ist. In unserer Region treten diese Temperaturen zwischen Oktober und März auf (Climate-DATA.org)

Störung des Landschaftsbildes

Alle Standorte der geplanten 10 Windenergieanlagen liegen im Waldgebiet westlich der Autobahn A5. Die geplanten Windenergieanlagen vom Typ Nordex N149/4.0-4.5 haben eine Nabenhöhe von 164 Metern und eine Gesamthöhe von 238,5 Metern. Der Rotordurchmesser beträgt 149 Meter.

Das sind gigantischen Ausmaße. Zum Vergleich: die Kirche St. Laurentius in Kronau misst 43 Meter, der Kölner Dom erhebt sich auf 157 Meter.